News unico thun ag

In unregelmässigen Abständen informieren wir unsere Kunden über relevante Neuerungen in den Bereichen der Steuern, Rechnungslegung und Recht. Zudem finden Sie hier weitere Mitteilungen in eigener Sache.

Dezember 2021

Steuerspartipps Steuererklärung 2021

Vortrag von Investitionskosten, welche dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen
Bereits seit dem Jahr 2020 möglich, jedoch immer noch sehr relevant: Im Kanton Bern sind Investitionskosten in private Liegenschaften, die dem Energiesparen und Umweltschutz dienen, in den zwei nachfolgenden Jahren steuerlich abzugsfähig, sofern diese Kosten in der aktuellen Periode nicht vollständig berücksichtigt werden konnten. Damit die Investitionen steuerlich nicht ins Leere fallen, empfiehlt sich eine zeitliche Planung, in welcher Periode die Kosten anfallen sollen.
Als Erinnerung: Im Kanton Bern ist das Rechnungsdatum für die Geltendmachung in der Steuererklärung massgebend. Zudem können keine Akontorechnungen abgezogen werden.

Höhere Beiträge Säule 3a
Im Jahr 2022 können maximal CHF 6'883 für die «kleine» Säule 3a mit Beiträgen an die 2. Säule bzw. CHF 34'416 für die «grosse» Säule 3a ohne BVG-Beiträge eingezahlt werden.

Einkauf in die Pensionskasse
Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse sind steuerlich sehr attraktiv, da diese vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Der maximale Einkaufsbetrag ist auf dem Pensionskassenausweis ersichtlich. In der Regel lohnt es sich, die Einkäufe gestaffelt vorzunehmen und somit die Steuerlast über mehrere Jahre zu reduzieren. Zwei wichtige Punkte gibt es aber zu beachten: Wurden Einkäufe in die Pensionskasse getätigt, so sind innerhalb der nächsten drei Jahre steuerrechtlich keine Kapitalbezüge möglich. Zudem können bei Vorbezügen für Wohneigentum erst wieder steuerwirksame Einkäufe getätigt werden, wenn die Summe des Vorbezuges wieder zurückbezahlt wurde.

Höherer Abzug für Drittbetreuungskosten für Kinder (Kanton Bern)
Die abzugsfähigen Drittbetreuungskosten für Kinder erhöhen sich ab dem Steuerjahr 2021 auf CHF 12'000 (vorher CHF 8'000). Bei der direkten Bundessteuer wird eine Erhöhung vom Abzug für Drittbetreuungskosten im Jahr 2023 erwartet.

Steuern

Erhöhung Privatanteil Geschäftsfahrzeuge per 1. Januar 2022
Falls ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin ein Geschäftsfahrzeug auch für private Zwecke nutzt, wird ein Privatanteil am Geschäftsfahrzeug abgerechnet. Dieser geldwerte Vorteil ist im Lohnausweis der Angestellten unter der Ziffer 2.2 aufzuführen. Der Privatanteil wird nun von 0,8 % auf neu 0,9 % pro Monat erhöht (9,6 % bzw. 10,8 % des Fahrzeugkaufpreises exkl. MWST pro Jahr). Im Gegenzug entfällt die Aufrechnung von Lohneinkommen für die Arbeitswegkosten von 70 Rappen pro Kilometer (FABI-Regelung). Für Arbeitnehmende mit einem langen Arbeitsweg sinkt somit die steuerliche Belastung, da keine Aufrechnung als Einkommen mehr vorgenommen wird. Folglich können Angestellte mit einem kurzen Arbeitsweg finanziell höher belastet werden, da der Privatanteil erhöht wurde. Die Pauschale von 0,9 Prozent ist ab dem 1. Januar 2022 auch bei der MWST-Deklaration anzuwenden.

Abschaffung Eigenmietwert
Seit Jahrzenten gibt es immer wieder Versuche, den Eigenmietwert abzuschaffen. Der Grund dafür ist, dass der Eigenmietwert als Einkommen versteuert werden muss, dieser jedoch rein fiktiver Natur ist. Nun erfolgt ein weiterer Versuch: Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll auf Bundes- und Kantonsebene abgeschafft werden. In der Politik gibt es nach wie vor offene Fragen darüber, welche Kosten im Gegenzug nicht mehr abgezogen werden können. So gibt es bspw. keinen Konsens, wie der künftige Schuldzinsenabzug aussehen soll. Die Diskussionen zur geplanten Gesetzesänderung werden somit weitergeführt. Ein allfälliger Systemwechsel wird frühestens 2023 erwartet.

Mehrwertsteuer - Keine Vorsteuerkürzung bei erhaltenen Covid-19-Beiträgen
Gemäss Mitteilung der ESTV müssen beim Erhalt von Covid-19-Beiträgen der öffentlichen Hand keine Vorsteuerkürzung vorgenommen werden. Bei den Covid-19-Beiträgen handelt es sich um À-fonds-perdu-Beiträge, Zinsvorteile auf Darlehen, Rückzahlungsverzichte von Darlehen oder Schulderlasse. Die Covid-19-Beiträge sind gemäss ESTV in der MWST-Abrechnung unter Ziffer 910 (Spenden, Dividenden, Schadenersatz usw.) zu deklarieren und nicht in Ziffer 900 oder 200.

Recht

Aktienrechtsrevision
Die neuen Bestimmungen sehen unter anderem Flexibilisierungen im Bereich des Kapitals sowie zusätzliche moderne Formen für die Generalversammlung vor. Gemäss Mitteilung vom Bundesamt für Justiz BJ wird mit dem Inkrafttreten derzeit erst im Jahr 2023 gerechnet. Die Generalversammlung ist somit weiterhin nach dem aktuell gültigen Recht durchzuführen. Vorbehalten sind Massnahmen der Covid-19-Verordnung. Die gesetzliche Grundlage für eine virtuelle Generalversammlung wurde verlängert und bleibt in der Covid-Gesetzgebung bestehen, bis eine solche im ordentlichen Aktienrecht geschaffen wird.

Erbrechtsrevision
Per 1. Januar 2023 tritt der erste Teil des revidierten Erbrechts in Kraft. Die wesentlichste Änderung betrifft die Pflichtteile, also der Erbteil, der bestimmten Erben nicht entzogen werden kann. Die Pflichtteilsquote der Nachkommen wurde auf 1/2 des gesetzlichen Erbteils reduziert (bisher 3/4) und der Pflichtteil der Eltern wurde vollständig gestrichen (bisher 1/2). Der Pflichtteil vom überlebenden Ehegatten bleibt unverändert bei 1/2 des gesetzlichen Erbteils. Mit diesen Änderungen kann der Erblasser in jedem Fall über die Hälfte des Nachlasses frei verfügen. Die Höhe der gesetzlichen Erbansprüche bleibt unberührt. Der zweite Teil der Revision des Erbrechts soll Erleichterungen bei der Unternehmensnachfolge bringen und der dritte Teil soll technische Punkte klären.

In eigener Sache

Die Digitalisierung schreitet voran
Mit der kürzlichen Inbetriebnahme eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) haben wir den nächsten Level der Digitalisierung realisiert.
In Zukunft können uns Kundinnen und Kunden mit entsprechendem Buchungsvolumen die Informationsgrundlagen für ihre Buchhaltung digital übermitteln. Das heisst, dass die zu verbuchenden Belege, i.d.R. Lieferanten- und Kundenrechnungen, auf Kundenseite gescannt und so direkt dem DMS zugeführt werden. Wir holen zur Verbuchung der Lieferanten- und Kundenrechnungen die notwendigen Informationen aus den einzelnen Belegen im DMS ab, generieren eine Buchung und verbuchen diese in der Finanzbuchhaltung.
Sowohl der physische Austausch wie auch die physische Aufbewahrung der Bele-ge entfallen in Zukunft. Das DMS ist als digitales Archiv zertifiziert. Der Zugriff auf das DMS und damit auf das Belegarchiv ist selbstverständlich auch von der Kundenseite her gewährleistet. Die Belege können jederzeit eingesehen und auch wieder gedruckt werden. Der sekundenschnelle Zugriff auf die Belege im DMS wird mit der Texterkennung im DMS (OCR) sichergestellt. Nach verschiedenen Suchkriterien kann auf die gewünschte Rechnung zugegriffen werden.
Mehr darüber erfahren Sie auf folgender Seite: Digitalisierung
Selbstverständlich stehen wir für detaillierte Informationen gerne auch persönlich zur Verfügung.

Vom Wirtschaftsmagazin «BILANZ» ausgezeichnet
Die unico thun ag ist bei einer nationalen Befragung zu den besten Steuerexperten und Treuhändern in der Schweiz mit dem Label «TOP Steuerexperten und Treuhänder» ausgezeichnet worden. Die Befragung wurde vom Wirtschaftsmagazin «BILANZ» unter mehr als 9000 Kunden und Branchenvertretern durchgeführt.
Dass wir im Kanton Bern zusammen mit vier anderen Mitbewerbern im Ranking erscheinen und auf dem Platz Thun als einzige ausgezeichnet wurden, ist bemerkenswert. Die Unternehmensleitung und Mitarbeitenden freuen sich über diese Auszeichnung.
Den entsprechenden Bilanzartikel (Ausgabe 11/2021) finden Sie online: www.handelszeitung.ch oder können diesen hier als PDF-Version downloaden.

Neues Mitglied der Geschäftsleitung
Patrik Herrmann Seit dem 1. Oktober 2021 ist Patrik Herrmann neues Geschäftsleitungsmitglied bei der unico thun ag. Er war zuvor bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern tätig, wo er sich vertieftes Wissen in komplexen Steuersachverhalten angeeignet hat. Weiter war er im Group Accounting bei einem börsennotierten Unternehmen tätig und hat mehrere Jahre Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung bei einem Big Four-Unternehmen gesammelt. Wir heissen Patrik Herrmann herzlich willkommen und wünschen ihm einen guten Start.

Pensumsreduktion Hans Stauffer
Hans Stauffer wird sein Pensum im nächsten Jahr reduzieren. Wir freuen uns, dass er jedoch weiterhin im Dienst der unico thun ag bleibt und Ihnen gewohnt kompetent zur Verfügung steht.

Download Newsletter Dezember 2021 (PDF)